Abmahnungen wegen Google Fonts

Google Fonts ist ein Verzeichnis frei verwendbarer Schriftarten für Webseiten, das online oder lokal auf dem eigenen Server bereitgestellt werden kann. Die Online-Einbindung ist der Auslöser für ein Urteil des Landgerichts München, das in einem solchen Fall einen Schadenersatz in Höhe von 100 Euro zugesprochen hat (Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20).

Seit Ende Juni 2022 haben verschiedene Personen mit sehr ähnlichen Schreiben Unternehmen abgemahnt und Geld gefordert. In diesen Fällen reicht es aus, die eigene Webseite bzgl. Google Fonts zu bereinigen.

Zahlungen sollten nicht geleistet werden.

Seit einigen Tagen gibt es auch Google-Fonts-Abmahnungen durch Rechtsanwälte (zum Beispiel Kilian Lenard) , bei denen höhere Geldbeträge gefordert werden. Bei anwaltlichen Abmahnungen sollte – was auch in anderen Fällen immer zu empfehlen ist – auf jeden Fall reagiert werden.

Zunächst gilt auch hier, die Website auf Google Fonts zu prüfen und zu korrigieren. Jeder Website-Betreiber sollte auf die lokal gehostete Version von Google Fonts umsteigen oder einfach auf die Fonts verzichten.

Übrigens ist fraglich, ob mit Google Fonts personenbezogene Daten übermittelt werden. Das Landgericht Wiesbaden hat dies bereits verneint (Urteil vom 22.01.2022 (Az. 10 O 14/21)). Zum anderen besteht der Verdacht des Rechtsmissbrauchs durch die massenhafte Abmahnung. Auch bei einer Abmahnung durch Rechtsanwälte sollte keine voreilige Zahlung geleistet werden.

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